Eigenüberwachung
Nach der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasser-anlagen (EÜVOA) sind Unternehmer einer Abwasserbehandlungsanlage verpflichtet, der zuständigen Wasserbehörde den Eigenüberwachungsbericht jährlich bis zum 10. März des folgenden Kalenderjahres vorzulegen.
Die Daten der Eigenüberwachungsberichte stellen eine wichtige Grundlage dar für z.B. die Berichtspflichten gegenüber der EU, z.B. Lagebericht zum Stand der Abwasserbeseitigung.
Um eine effektive Bearbeitung der Eigenüberwachungsberichte weiterhin zu gewährleisen, wird hier eine Kommunikationsplattform eingerichtet. Mit Hilfe der Plattform kann die Wasserbehörde schnell und für alle verfügbar Informationen zu Themen wie
- Aktuelles zur Anwendung / zu Programmen / Terminen / Ergebnissen etc.
- Hilfestellungen zum Ausfüllen der Formblätter, zusätzliche Informationen zur Anwendung, Hilfestellungen zum Programm „Ermittlung der Jahressschmutzwassermenge“ etc. FAQ kommunal und FAQ industriell (zukünftig)
- Aktueller Stand der Dokumente
- Ansprechpartner
veröffentlichen.
Weiterhin können unter dem Menüpunkt Kontakt, Anregungen über ein elektronisches Formular Fragen/Anregungen zur Anwendung bzw. Änderungswünsche etc. an die Wasserbehörde übermittelt werden. Die Fragen und Antworten werden dann für die kommunalen Kläranlagen im Menüpunkt FAQ kommunal und für die gewerblich-industriellen Kläranlagen im Menüpunkt FAQ industriell (zukünftig) übersichtlich dargestellt.
Kommunale Kläranlagen bzw. Anlagen mit Anforderungen ausschließlich gemäß Anhang 1 AbwVO
In einem gemeinsamen Projekt des Gemeinde- und Städtebundes und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wurde die Internet-Anwendung Eigenüberwachung online kommunal geschaffen, die es ermöglicht, die Eigenüberwachungsberichte der kommunalen Kläranlagen und der Anlagen mit Anforderungen ausschließlich gemäß Anhang 1 AbwVO in digitaler Form zu übermitteln.
Der Zugang zur Anwendung EÜVOA online kommunal erfolgt ab sofort über diese Internetseite mit nebenstehender Anmeldung.
Seit Einrichtung der Anwendung hat sich der Anteil der Kläranlagen, deren Eigenüberwachungsbericht digital übermittelt wird, von 27 auf 76 % erhöht. Wünschenswert wäre eine weitere Steigerung dieser Form der Übermittlung.

